Um die amtsärztliche Prüfung zu bestehen, muss der angehende Heilpraktiker für Psychotherapie ausreichend diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das jeweilige Krankheitsbild nachweisen können und fähig sein, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch behandeln zu können. Dieser Nachweis muss nach dem Stand der Wissenschaft erbracht werden. Nur wenn er dies bei der amtsärztlichen Prüfung nachweisen kann, hat er die erforderliche Qualifikation und darf sich 'Heilpraktiker für Psychotherapie' nennen. Bei der Prüfung ist auch ein Facharzt für Psychatrie und/oder Neurologie bzw. ein Facharzt für Psychotherapie anwesend.